Aktuelles
Die bei der Bezirksregierung eingereichten Tarifänderungen und
geschäftsplanmäßigen Erklärungen sind mit Wirkung vom 01.04.2017
genehmigt worden.
Der Gewinnzuschlag beträgt 10% des Sterbegeldes, abgerundet auf ganze Euro.
Die neuen Tarife gelten nur für ab dem 01.04.2017 abgeschlossene Versicherungen.
Für bestehende Verträge haben die bisherigen Tarife weiterhin Gültigkeit.
Alle Informationen können im Bereich Downloads als .pdf-Dateien heruntergeladen werden.
Neuigkeiten
Die aktuelle Satzung mit allen Tarifen und geschäftsplanmäßigen Erklär- ungen steht zum Download bereit.